Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Informationen - Claudia's Pferderanch
(aktualisiert März 2025)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reiter, Reitschüler, Pesionspferdebesitzer und alle Personen, die sich auf dem Gelände des Reitbetriebes aufhalten.
2. Reitangebote
- Geländeritte
Das Reiten im Gelände ist grundsätzlich nur nach schriftlicher oder mündlicher Voranmeldung möglich. Die Termine können nach Absprache individuell gebucht werden.
Für Fremdreiter finden Geländeritte nur mit Begleitung einer Stall-internen Person (Pensionspferdebesitzer, Reitbeteiligungen oder Hofbesitzer) statt. Es ist kein Verleih der Pferde ohne einer der oben genannten Begleitpersonen möglich.
Ein regulärer Geländeritt ist mit einer Dauer von 1 ½ Stunden angesetzt und richtet sich nach dem schwächsten Reiter der Gruppe.
Die Pferde werden von uns für die Geländeritte vor (geputzt, gesattelt)- und nachbereitet (abgesattelt, geputzt), sowie vor und nach dem Reiten auf Verletzungen und eine intakte Ausrüstung kontrolliert. Bei Interesse bzw. auf Wunsch ist das Vor- und Nachbereiten der Pferde auch für Fremdreiter möglich, dabei sollten jeweils 30 Minuten zusätzliche Zeit mit eingeplant werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein aktiver Reitunterricht während des Geländerittes stattfindet. An Geländeritten teilnehmen können Erwachsene mit und ohne Reiterfahrung, sowie Kinder ab 10 Jahren mit Reiterfahrung.
Die Teilnehmer erklären sich bei Anmeldung einverstanden, selbstständig in der Lage zu sein, ihr zur Verfügung gestelltes Pferd in allen drei Grundgangarten reiten zu können.
Für Reitbeteiligungen gelten die im Vertrag schriftlich festgelegten Vereinbarungen.
- Reitunterricht
Reitunterricht ist ebenfalls nur nach schriftlicher oder mündlicher Voranmeldung möglich. Die Termine können nach Absprache individuell gebucht werden.
Am Reitunterricht teilnehmen können Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit oder ohne Reiterfahrung.
Eine Unterrichtseinheit beinhaltet, so fern für den Reitschüler bereits möglich, eine circa 20 minütige, selbstständige Vorbereitung des Pferdes (putzen, satteln), 30 Minuten Einzelunterricht am Reitplatz, sowie nach dem Unterricht das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs.
- Kindergeburtstage, Tagesprogramme und Lehrgänge
Kindergeburtstage sind individuell planbar und werden vorab ausführlich mit mindestens einem Elternteil besprochen.
Informationen zu Tagesprogrammen und Lehrgängen sind aus den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Je nach Umfang des Programmes ist bei bereits bestehenden Reitschülern eine mündliche Zusage der Teilnahme ausreichend, bei Fremdteilnehmern muss vorab eine schriftliche Anmeldung erfolgen.
3. Ausrüstung
Zu jeglichen oben genannten Reitangeboten ist ein richtig passender Reit- oder Fahrradhelm mit Dreipunktfixierung nach DIN-Norm; feste, knöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz (keine Turnschuhe oder Gummistiefel) und eine Reithose oder lange Jeans zu tragen. Minderjährige Personen unterliegen der Helmpflicht, volljährigen Personen ist es freigestellt, einen Helm zu tragen. Wir weisen aber darauf hin, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz unseres Seitens besteht und das Verletzungsrisiko im Falle eines Sturzes um ein Vielfaches steigt.
Aus Versicherungsgründen stellen wir keine Helme mehr zum Verleih zur Verfügung.
4. Bezahlung und Rücktritt
Der jeweils anfallende Betrag eines der oben genannten Reitangebote ist im Voraus per Überweisung oder spätestens vor Beginn bar zu begleichen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist der Termin dennoch mit vollem Betrag zu begleichen. Gleiches gilt bei kurzfristigen Absagen (< 48 Std), bei denen der freie Termin nicht anderweitig besetzt werden kann. Ein Anspruch auf Nachholung des versäumten Termins besteht nicht.
Eine Rückerstattung eines Gutscheins oder einer Reitkarte, unabhängig ob für das Gelände oder den Reitunterricht, ist nicht möglich. Auch eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme an einem Kindergeburtstag, Tagesprogramm oder sonstigen Kursen ist in der Regel nicht möglich, sofern die Absage unter einer Woche des bevorstehenden Termins liegt und der Platz in diesem Zeitraum nicht wieder anderweitig besetzt werden kann.
5. Haftung und Versicherung
Pferde sind Lebewesen, daher können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Unfälle passieren. Daher erfolgt die Teilnahme an den Angeboten grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Unsere Pferde sind je nach Einsatz Schul- und Verleihpferd versichert, für Reitbeteiligungen liegt eine zusätzliche Versicherung vor, bei dem der jeweilige Reiter namentlich genannt wird. Dennoch weisen wir darauf hin, dass eine private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers vorliegen muss.
Für den Verlust von Gegenständen, verschmutzte oder beschädigte Materialien/Kleidung übernehmen wir keine Haftung.
6. Sonstige Informationen
Ordnung auf der Anlage ist einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Aufräumen der nicht mehr benötigten Materialien (Sattel, Trense und Putzzeug), sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel am Putz- und Reitplatz, sowie den unmittelbar umliegenden Bereich um den Reiterhof (Parkplatz, Dorfstraße,...).
Das Betreten der Offenställe oder der Boxen ohne ausdrückliche Erlaubnis ist verboten.
Das Rauchen in den Stallungen, sowie in allen geschlossenen Räumen und auf der Terrasse ist untersagt.
Hunde dürfen nur nach vorheriger Rücksprache auf die Anlage mitgeführt werden, es herrscht eine Leinenpflicht fremder Hunde während des gesamten Aufenthalts.
Für Begleitpersonen, die nicht aktiv an einem Reitangebot teilnehmen, übernehmen wir keine Verantwortung.